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Dein Team vom OSTBEVERNER

Kommen Sie auf die sichere Seite!

OSTBEVERNER Versicherungsverein - Ihr regionaler Sachversicherer für Gebäude, Hausrat & Landwirtschaft im Kreis Warendorf

OSTBEVERNER Versicherungsverein a.G. – Ihr regionaler Sachversicherer seit 1919

Sicher, solide und sofort vor Ort. Als traditionsreicher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a. G.) bieten wir maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Landwirte, Privatkunden und Gewerbetreibende. Unser Kerngebiet umfasst den Kreis Warendorf sowie alle angrenzenden Nachbarkreise im Münsterland. Wir betreiben die Sachversicherung eigenständig – das bedeutet für Sie: kurze Entscheidungswege, individuelle Verträge und eine schnelle, unkomplizierte Schadensregulierung ohne anonyme Callcenter.

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🛡️ Unsere Kernkompetenzen in der Sachversicherung (Eigengeschäft)

In unseren Kernsparten agieren wir als Ihr direkter Risikoträger. Sie profitieren davon, dass unsere Beiträge frei von Provisionszahlungen sind. Im Schadensfall werden Sie unsere unkomplizierte Regulierungspraktiken zu schätzen wissen:

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🔄 Rundum-Schutz durch starke Partner (Kooperationsgeschäft)

Damit Sie für alle Lebenslagen perfekt abgesichert sind, komplettieren wir unser Angebot. Wir bleiben Ihr zentraler, persönlicher Ansprechpartner vor Ort und vermitteln leistungsstarke Tarife unserer Partner:

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💎 Warum der OSTBEVERNER? Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Der Schadensfall ist unsere Stärke: Im Ernstfall lösen wir unser Leistungsversprechen schnell und unkompliziert ein. Fragen Sie gerne Ihre Nachbarn oder Berufskollegen nach unserer Regulierungspraxis.

  • Feste Ansprechpartner: Bei uns landen Sie in keiner Warteschleife. Unser Team in Ostbevern ist direkt für Sie erreichbar.

  • Starke Gemeinschaft: Als Versicherungsverein gehören wir unseren Mitgliedern. Überschüsse fließen in die Stabilität eurer Beiträge und in Beitragsrückerstattungen.​​

Warum der OSTBEVERNER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) anders arbeitet

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) steht bei uns nicht die Gewinnmaximierung für Aktionäre im Vordergrund, sondern das Wohl unserer Mitglieder im Kreis Warendorf. Überschüsse fließen direkt zurück in die Gemeinschaft – entweder zur Stärkung der Rücklagen für künftige Schadensfälle oder in Form von Beitragsrückerstattungen an unsere Versicherten. Unser Geschäftsmodell basiert seit 1919 auf dem Prinzip der solidarischen Nachbarschaftshilfe. Das bedeutet für Sie: ehrlicher Versicherungsschutz, kurze Wege ohne Callcenter und eine schnelle Regulierung im Schadenfall vor Ort.

Hund lächelt Dich an

Ab sofort können Sie über Ihren OSTBEVERNER Versicherungsverein auch eine Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung abschließen!

Ihr Vierbeiner ist genauso individuell wie Sie – das betrifft auch seine Gesundheit. Mit einer Tierkrankenversicherung können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze für Unfälle und Krankheiten, sowie für notwendige Operationen bestens absichern.

Die Tierkrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine OP oder Behandlung, damit Sie den Kopf frei haben, um die richtige Entscheidung für Ihr Tier zu treffen. Denn als Tierhalter möchten Sie Ihren Liebling in den besten Händen wissen.

Ob treuer Hund oder verschmuste Katze – mit uns ist Ihr Schützling immer bestens versichert.

verschmuste Katze
Logo der Barmenia Gothaer

So werden E-Scooter versichert

E-Scooter Versicherung Ostbevern

Auf Deutschlands Straßen rollen immer mehr E-Scooter. Warum die Fahrzeuge eine eigene Versicherung brauchen und das Kennzeichen jedes Jahr ein andere Farbe bekommt, erklären wir.

E-Scooter

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Vor allem in größeren Städten nutzen immer mehr Menschen die Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit oder zumindest zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle. Davon zeugen nicht zuletzt die vielen – zumeist wild abgestellten – Leih-Scooter vor S- oder U-Bahnhöfen. Doch auch wenn dort die Leihgeräte dominieren: Die übergroße Mehrheit der E-Scooter befindet sich im Besitz von Privatpersonen.

Im Jahr 2025 rollten insgesamt rund 1,67 Millionen E-Scooter auf Deutschlands Straßen, davon waren 1,37 Millionen private Fahrzeuge (siehe Grafik). Was bei der Versicherung der Scooter beachtet werden muss, erfahren Sie hier:

1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen? Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. 2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen? Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. 3. Warum muss der Versicherungsschutz für E-Scooter jährlich zum 1. März erneuert werden? In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr. Das Versicherungsjahr für E-Scooter läuft immer vom 1. März bis zum 28. Februar des nächsten Jahres. Deshalb muss die Versicherungsplakette jedes Jahr erneuert werden. Die Kennzeichen wechseln dabei jedes Jahr ihre Farbe. So kann die Polizei auf einen Blick erkennen, ob der E-Scooter haftpflichtversichert ist. 4. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen? Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit. Einfach oben auf die Grafik klicken - und Sie werden direkt zu unserem Kooperationspartner BarmeniaGothaer weitergeleitet. 5. Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin? Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen. 6. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache? Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall versichern. Schadenbilanz von E-Scootern Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten. 7. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird? Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000. 8. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen? Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind. 9. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren? Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen. 10. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec? Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung. 11. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt. 12. Dürfen Halter eines E-Scooters kleinere Reparaturen wie einen Reifenwechsel selbst vornehmen, ohne den Versicherungsschutz zu riskieren? Der Halter kann Reparaturen an einem E-Scooter grundsätzlich auch selbst vornehmen. Wichtig ist, dass der E-Scooter danach verkehrssicher bleibt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bei Reparaturen, die die Sicherheit betreffen, sollte man sorgfältig arbeiten oder eine passende Werkstatt wählen. 13. Spielt es für den Versicherungsschutz eine Rolle, welche Ersatzreifen beziehungsweise Ersatzteile verwendet werden? Müssen diese vom Hersteller freigegeben sein? Die Ersatzteile müssen zum E-Scooter passen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine Freigabe vom Hersteller ist in der Regel nicht nötig. Wichtig ist nur, dass durch die Reparatur keine unerlaubten technischen Änderungen vorgenommen werden. 14. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn durch eine Reparatur oder technische Veränderung die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt? In diesem Fall darf der E-Scooter nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Der Haftpflichtschutz für etwaige Unfallopfer bleibt in der Regel bestehen. 15. Besteht eine Helmpflicht? Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen. 16. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern? E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ebenfalls ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein. 17. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe? Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. 18. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache? Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen. 19. Ich besitze einen älteren E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern? Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier. 20. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland? Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. 21. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen? Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht. 22. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist? Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten: https://www.zentralruf.de/online-anfrage/mofakennzeichen-abfrage oder per Telefon: 0800-2502600 Quelle: GDV

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Bitte kein Unkraut abflämmen!

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Schon ein Funke beim Abflämmen kann zu gefährlichen Flächenbränden führen.

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Unsere Bitte: Verzichten Sie auf den Einsatz von Gasbrennern im Garten.

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Und wenn´s denn doch sein muss: Vorher Laub und sonstigen trockenen Unrat wegfegen und Löschwasser bereitstellen!

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Im Notfall: 112 oder 110

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Über Ihren OSTBEVERNER
Versicherungsverein

Wir versichern Sie. - Bedeutet, im Schadensfall lösen wir unser Leistungsversprechen ein!

Wir sind Ihr Sachversicherer und Partner für Privatkunden, Landwirte und Gewerbetreibende. Wir laden Sie ein, uns auf den folgenden Seiten besser kennenzulernen. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um Ihre Sachversicherung für private und gewerbliche Angelegenheiten zur Verfügung.

individueller Service

Sie sind Mitglied

Schwerpunkt Sachversicherung

hohe

Beitragsrückerstattungen

schnelle Schadenbearbeitung

engagierte Mitarbeiter

Hochwasser in Siedlungen

Hochwasser, Überschwemmungen, Starkregen und andere Wetterereignisse. Das Ausmaß von Naturgefahren nimmt stetig zu. Der Grund dafür ist der Klimawandel. Die dadurch entstandenen Schäden am Gebäude und Inventar können existenzbedrohend sein.

Bei Schäden durch Naturkatastrophen kann der Staat grundsätzlich nur dann finanzielle Hilfe leisten, wenn ein Versicherungsschutz nachweislich nicht möglich ist.

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Bild: dieversicherer.de

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OSTBEVERNER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Sicher - Solide - Sofort vor Ort

günstige
Prämie
Sachversicherung-für-Private-und-Gewerbliche

Gebäudeversicherung

Ihr Zuhause ist oft Ihre größte Kapitalanlage und eine Vorsorge für Sie und Ihre Familie. Ab und zu stehen Sie Dingen machtlos gegenüber: Feuer, Sturm, Starkregen mit Überschwemmung oder ein Wasserrohrbruch können teuer werden. Schützen Sie sich mit der Wohngebäudeversicherung Ihres OSTBEVERNER Versicherungsvereins!

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Fahrradversicherung

Ob in Ostbevern oder Warendorf, Telgte oder Münster, Everswinkel oder Glandorf: Das Münsterland ist für das Fahrrad geschaffen! Wenn Sie neben dem Fahrraddiebstahl mehr versichert haben möchten, dann können wir Ihnen die NV Fahrradkasko empfehlen!

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Hausratversicherung

Hatten Sie schon einen Kurzschluss Ihrer Steckdose in Ihrer Wohnung? Möglicherweise hatten Sie bisher das Glück, dass es nie zu größeren Schäden kam. Doch auch ein einfacher Defekt an einem Wäschetrockner und selbst an einem Toaster kann schnell einen Brand hervorrufen, der zu hohen finanziellen Schäden an der Einrichtung führt. 

Sturmschadenversicherung-sachversicherung-f�ür-private-undgew-erbliche-kunden

Sturmschadenversicherung

Ein Sturm- oder Hagelereignis kann nicht nur ein großes Loch ins Dach, sondern auch in den Geldbeutel reißen. Mit unserer Sturmversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen von Sturm- und Hagelschäden abgesichert. Speziell für landwirtschaftliche Betriebe bieten wir verschiedene Selbstbehalte an. Sprechen sie uns an!

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Unser Geschäftsgebiet im Münsterland und angrenzenden Regionen

Der OSTBEVERNER Versicherungsverein (OVVaG) ist Ihr Partner für landwirtschaftlichen Versicherungsschutz in der Region. Unser satzungsgemäßes Geschäftsgebiet umfasst den Kreis Warendorf sowie die direkt angrenzenden Landkreise und kreisfreien Städte. Wir versichern und betreuen landwirtschaftliche Betriebe unter anderem in und um:

  • Kreis Warendorf: Ostbevern, Warendorf, Telgte, Everswinkel, Sassenberg, Ennigerloh, Beelen, Ahlen, Beckum, Oelde.

  • Stadt Münster: Das gesamte Stadtgebiet und die angrenzenden ländlichen Bezirke.

  • Kreis Coesfeld: Havixbeck, Nottuln, Ascheberg, Senden.

  • Stadt Hamm & Kreis Soest: Hamm-Nord, Lippetal, Welver, Ense.

  • Kreis Gütersloh: Harsewinkel, Versmold.

  • Landkreis Osnabrück: Glandorf, Bad Iburg.

  • Kreis Steinfurt: Greven, Ladbergen, Lengerich.

Unser Geschäftsgebiet

Ostbevern, Brock, Telgte, Westbevern, Vadrup

Everswinkel, Alverskirchen, Sendenhorst,  Albersloh, Drensteinfurt, Ahlen, Münster

Warendorf, Hoetmar, Freckenhorst, Milte, Einen, Beelen, Sassenberg, Füchtorf

Glandorf, Osnabrück, Lienen, Kattenvenne, Steinfurt, Bad Laer, Bad Rotenfelde

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Unser Geschäftsgebiet umfasst den Kreis Warendorf sowie die angrenzenden Kreise Münster, Steinfurt, Osnabrück, Gütersloh, Soest, Hamm und Coesfeld

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Montag - Donnerstag : 9:00 - 17:00 Uhr,
                         Freitag : 9:00 - 12:30 Uhr
...oder nach Vereinbarung :-)
Öffnungszeiten

Schlüsselwörter: OVVaG, OSTBEVERNER, Versicherung, Ostbevern, Telgte, Warendorf, Landwirt, Feuerversicherung, Sturmversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Glasversicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, PHV, Hundehaftpflicht, Sachversicherung, Betriebsunterbrechung, Unfallversicherung, Betriebshaftpflicht, Gewässerschaden, Gewässerschadenhaftpflicht, Öltank, Öl, NV, Wirtschaft Ostbevern, Gewerbeverein, NV-Versicherung, Gothaer, Concordia, LVM, Provinzial, R+V, RuV, Ergo, Isselhorster, VVaG, auf Gegenseitigkeit, Harsewinkeler, Axa, Signal, WLV, Versicherungsberatung, Finanzdienstleister, Hertleif, Pohlmann, Schulze Zumkley, Kuhlage, Kolkmann, Suermann, Kuhlmann, Lummer, Niehoff, Decker, Leuer, Pöhling, Große Vogelsang, Cord-Kruse, Einen, Milte, Hoetmar, Freckenhorst, Westbevern, Brock, Sassenberg, Raestrup, Everswinkel, Lienen, Kattenvenne, Glandorf, Füchtorf, Kreis Warendorf, Muenster, Kreis Steinfurt, Sendenhorst, Albersloh, Rinkerode, Gemeinde Ostbevern, Wertermittlung, Gebäudewertermittlung, landwirtschaftliches Inventar, Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Makler, Versicherungsmakler, Zurich, Zürich, check24, Verivox, VHV, Allianz, HUK, Cramer, Köhnsen, Herich, Versicherungsverein, Immobilie, Werkstatt.

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