So werden E-Scooter versichert
E-Scooter Versicherung Ostbevern
Auf Deutschlands Straßen rollen immer mehr E-Scooter. Warum die Fahrzeuge eine eigene Versicherung brauchen und das Kennzeichen jedes Jahr ein andere Farbe bekommt, erklären wir.
E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Vor allem in größeren Städten nutzen immer mehr Menschen die Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit oder zumindest zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle. Davon zeugen nicht zuletzt die vielen – zumeist wild abgestellten – Leih-Scooter vor S- oder U-Bahnhöfen. Doch auch wenn dort die Leihgeräte dominieren: Die übergroße Mehrheit der E-Scooter befindet sich im Besitz von Privatpersonen.
Im Jahr 2025 rollten insgesamt rund 1,67 Millionen E-Scooter auf Deutschlands Straßen, davon waren 1,37 Millionen private Fahrzeuge (siehe Grafik). Was bei der Versicherung der Scooter beachtet werden muss, erfahren Sie hier:
1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen? Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. 2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen? Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. 3. Warum muss der Versicherungsschutz für E-Scooter jährlich zum 1. März erneuert werden? In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr. Das Versicherungsjahr für E-Scooter läuft immer vom 1. März bis zum 28. Februar des nächsten Jahres. Deshalb muss die Versicherungsplakette jedes Jahr erneuert werden. Die Kennzeichen wechseln dabei jedes Jahr ihre Farbe. So kann die Polizei auf einen Blick erkennen, ob der E-Scooter haftpflichtversichert ist. 4. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen? Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit. Einfach oben auf die Grafik klicken - und Sie werden direkt zu unserem Kooperationspartner BarmeniaGothaer weitergeleitet. 5. Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin? Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen. 6. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache? Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall versichern. Schadenbilanz von E-Scootern Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten. 7. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird? Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000. 8. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen? Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind. 9. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren? Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen. 10. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec? Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung. 11. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt. 12. Dürfen Halter eines E-Scooters kleinere Reparaturen wie einen Reifenwechsel selbst vornehmen, ohne den Versicherungsschutz zu riskieren? Der Halter kann Reparaturen an einem E-Scooter grundsätzlich auch selbst vornehmen. Wichtig ist, dass der E-Scooter danach verkehrssicher bleibt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bei Reparaturen, die die Sicherheit betreffen, sollte man sorgfältig arbeiten oder eine passende Werkstatt wählen. 13. Spielt es für den Versicherungsschutz eine Rolle, welche Ersatzreifen beziehungsweise Ersatzteile verwendet werden? Müssen diese vom Hersteller freigegeben sein? Die Ersatzteile müssen zum E-Scooter passen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine Freigabe vom Hersteller ist in der Regel nicht nötig. Wichtig ist nur, dass durch die Reparatur keine unerlaubten technischen Änderungen vorgenommen werden. 14. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn durch eine Reparatur oder technische Veränderung die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt? In diesem Fall darf der E-Scooter nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Der Haftpflichtschutz für etwaige Unfallopfer bleibt in der Regel bestehen. 15. Besteht eine Helmpflicht? Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen. 16. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern? E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ebenfalls ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein. 17. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe? Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. 18. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache? Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen. 19. Ich besitze einen älteren E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern? Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier. 20. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland? Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. 21. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen? Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht. 22. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist? Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten: https://www.zentralruf.de/online-anfrage/mofakennzeichen-abfrage oder per Telefon: 0800-2502600 Quelle: GDV
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Mitgliederversammlung
124.000 € Stärkung Eigenkapital
2,28 Mio. € für die Beitragsrückerstattung
Im Jahr 2025 haben wir eine positive Bilanz auf der Mitgliederversammlung präsentiert. 140 Teilnehmer wurden von Helmut Pöhling, unserem Aufsichtsratsvorsitzenden, begrüßt. Der Bericht von Dieter Schulze Zumkley hob die positive Entwicklung und eine Schadenquote von netto 8,2 % hervor. Der Abschluss 2025 sowie die Gewinnverwendung wurden einstimmig genehmigt.

Neben den üblichen Regularien erwartet Sie ein spannender Fachvortrag: Lisa Marie Leutermann und Stefan Schöttler von der Volksbank im Münsterland eG sprechen über die „Finanz- und Nachfolgeplanung in der Landwirtschaft“. Dabei beleuchten sie die Herausforderungen bei der Hofübergabe – von der eigenen Vorsorge bis zur Zukunftssicherung des Betriebs.
Begleitpersonen und Hofnachfolger sind herzlich willkommen!
Den ausführlichen Geschäftsbericht können Sie hier einsehen.

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2025
Im Rahmen der jüngsten Aufsichtsratssitzung stellte der Vorstand die Kernzahlen vor, die von einer stabilen Geschäftsentwicklung und einer exzellenten Schadenquote geprägt sind.
Hervorragendes Schadensjahr und stabile Beiträge
Die Bruttobeitragseinnahmen des Vereins stiegen im Geschäftsjahr 2025 auf rund 4,13 Millionen Euro (Vorjahr: 4,02 Mio. Euro). Nach Abzug der Rückversicherungsbeiträge verbleiben verdiente Nettobeiträge von rund 2,67 Millionen Euro. Besonders erfreulich entwickelte sich der Schadenverlauf: Die Brutto-Schadenquote sank drastisch von 93,3 % im Vorjahr auf nur noch 12,5 % im Jahr 2025. Netto lag die Schadenquote bei niedrigen 8,2 %. Aus diesem Grund konnte der v.t. Nettoertrag gesteigert und insgesamt ein Jahresüberschuss von 124.000 Euro erzielt werden. Das Eigenkapital des Vereins wuchs parallel auf solide 3,45 Millionen Euro an.
Einstimmige Beschlüsse zur Gewinnverwendung
Der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Helmut Pöhling stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandsvorsitzenden Dieter Schulze Zumkley einstimmig zu. Demnach fließen 124.132,56 Euro in die freie Rücklage. Der verbleibende Restbetrag von über 2,28 Millionen Euro wird der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung (BRE) zugeführt, wovon die Mitglieder direkt profitieren. Die Prüfung durch die Ostwestfälische Revisions- und Treuhand GmbH bestätigte die ordnungsgemäße Buchführung und es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Einladung zur Mitgliederversammlung am 19. Mai
Die offiziellen Zahlen werden den Vereinsmitgliedern auf der kommenden Mitgliederversammlung am Dienstag, den 19. Mai 2026, um 19:30 Uhr im Gasthof Mersbäumer präsentiert. Neben den regulären Berichten stehen turnusgemäße Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Tagesordnung, bei denen eine Wiederwahl von Helmut Pöhling und Klaus-Martin Decker möglich ist. Als inhaltlicher Höhepunkt des Abends ist ein Fachvortrag angekündigt. Es wird über das Thema „Finanz- und Nachfolgeplanung in der Landwirtschaft“ referiert. Begleitpersonen und Hofnachfolger sind herzlich willkommen. Der vollständige Geschäftsbericht ist hier auf der Website des Versicherungsvereins veröffentlicht.


Bitte kein Unkraut abflämmen!
Schon ein Funke beim Abflämmen kann zu gefährlichen Flächenbränden führen.
Unsere Bitte: Verzichten Sie auf den Einsatz von Gasbrennern im Garten.
Und wenn´s denn doch sein muss: Vorher Laub und sonstigen trockenen Unrat wegfegen und Löschwasser bereitstellen!
Im Notfall: 112 oder 110
Impressionen zum Mitgliederversammlung vom 25.06.2025:


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Hochwasser, Überschwemmungen, Starkregen und andere Wetterereignisse. Das Ausmaß von Naturgefahren nimmt stetig zu. Der Grund dafür ist der Klimawandel. Die dadurch entstandenen Schäden am Gebäude und Inventar können existenzbedrohend sein.
Bei Schäden durch Naturkatastrophen kann der Staat grundsätzlich nur dann finanzielle Hilfe leisten, wenn ein Versicherungsschutz nachweislich nicht möglich ist.

Bild: dieversicherer.de

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