Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde Ostbevern
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Als Hundehalter sind Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht, haftbar.
Die Haftung gilt unabhängig vom Verschulden; allein der Besitz eines Hundes macht Sie verantwortlich.
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht.
In Nordrhein-Westfalen besteht eine Versicherungspflicht für große Hunde.
Als groß gelten Hunde mit einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Was deckt die Haftpflichtversicherung für Hunde?
Wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht, sind Sie haftbar und müssen Schadenersatz leisten.
Sie müssen mit Ihrem gesamten Vermögen zahlen, unbegrenzt und auf Lebenszeit.
Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift nicht, wenn beispielsweise das Tier Ihrem Beruf oder Ihrer Erwerbstätigkeit dient
Die NV-Versicherungen prüfen und zahlen berechtigte Ansprüche und wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab, auch vor Gericht
Die Kosten der Hundehaftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich.
Schauen Sie sich auch Angebote zur privaten Unfallversicherung an.
Ihr OSTBEVERNER Versicherungsverein betreibt die Sparte Haftpflichtversicherung nicht selbst. Risikoträger ist unser Kooperationspartner NV:
NV-Versicherungen VVaG
Ostfriesenstr. 1
26425 Neuharlingersiel